Ich biete verhaltenstherapeutische Diagnostik und Behandlung bei Kindern und Jugendlichen von 0-21 Jahren an mit der Ausnahme: Ich biete keine ADHS Diagnostik an. Bei unter 18-Jährigen müssen die Sorgeberechtigten einer psychotherapeutischen Behandlung zustimmen.
-Ängste
z.B. Schul-/Leistungsängste
-akute Belastungen, z.B. elterliche
Trennungskonflikte
-Traurigkeit, Depressionen,
Niedergeschlagenheit
-emotionale Störungen z.B.
Trennungsangst,
Geschwisterrivalität
-Essstörungen
-Anpassungsstörungen
-Traumatische Erlebnisse
-anhaltende Belastungen durch
chronische Erkrankungen
-Zwangsstörungen
Wenn ein Elternteil schwer erkrankt ist, steht die Familie kopf.
Eltern wissen nicht, was sie wie sagen sollen.
Kinder wollen ihre Eltern nicht zusätzlich belasten.
Die AOK, die SBK, die DAK und die BMW BKK übernehmen bis zu 8 Beratungen der Kinder oder/und der Erziehungsberechtigten.
Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung. Es genügt Ihre Krankenkassenchipkarte einmal im Quartal einzulesen.
Bei privat Krankenversicherten hängt die Kostenübernahme von dem vereinbarten Versicherungstarif ab.
Die psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die GOP gilt auch für etwaige Selbstzahler.
Nach dem Erstgespräch stehen bis zu 5 weitere probatorische Sitzungen zu Verfügung, um eine Diagnose zu stellen und um zu schauen, ob wir menschlich zusammenarbeiten können.
Anschließend stelle ich einen Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse.
Die Therapiedauer hängt von den beantragtem Stundenkontingent ab. Es gibt die Möglichkeit eine Kurz (24h)-oder eine Langzeittherapie (60h) zu beantragen.
Bei Kinder und Jugendlichen werden die Bezugspersonen in die Therapie mit einbezogen.
In der Regel findet nach jeder 4. Sitzung ein Gespräch mit den Bezugspersonen statt.
Je nach Alter und Ablösungsprozess können die Eltern öfter oder seltener einbezogen werden.